was ich ihnen anbieten kann

Bildquelle : Rabbit & Bear- Make a Wish von Tara Shannon, Wintertickle Press, 2020

Psychotherapie für Erwachsene, Jugendliche und Paare

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Eine psychotherapeutische Behandlung kann seelische Leidenszustände heilen oder lindern, in Lebenskrisen helfen und krankmachende Verhaltensweisen oder Einstellungen ändern.

Im Zentrum meiner Arbeit stehen die Beziehung, der Austausch und das Gespräch zwischen mir und meinen Klienten. In unseren Gesprächen sollen Sie sich selbst besser verstehen lernen, einen neuen Umgang mit Ihren Gefühlen, Ihrer Umwelt und Ihren Beziehungen erfahren.

Verstehen und verstanden werden ist ein zentrales Moment jeder Psychotherapie. Sie sollen Verständnis für die eigene Lebensgeschichte bekommen. Dies schafft eine gute Basis für Veränderungen in der Gegenwart, neue Sichtweisen und eine Erweiterung des eigenen Handlungsspielraums.

Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. §95 Abs. 1a AußerStrG

Gemäß der Gesetzeslage von 2013 §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz sind Eltern seit Februar 2013 bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, Beratungsveranstaltungen zu besuchen und diese dem Gericht zu bescheinigen.

 

Aufgabe der Beratung ist es, die Eltern über die Folgen der Trennung und die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren, darüber zu reflektieren und sie zu beraten.

 

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld, Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.

Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder

  • einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,
  •  einen massiven Verlust (auch wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),
  • das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham, 
  • Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,
  • Ängste, den Elternteil, der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist, zu verlieren,
  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,
  • Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.

In einem einmaligen Termin (Einzel- bzw. Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und Sie erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.

 

Quelle: Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG - Elternberatung vor Scheidung nach § 95 (trennungundscheidung.at) Seite des Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend

 

Ablauf und Dauer 

Die Beratung findet in einem individuellen Einzelgespräch statt. Sie können auch gemeinsam als Eltern daran teilnehmen. Die Dauer richtet sich nach dem Umfang Ihrer Fragen und Anliegen, vom BMJ (Bundesministerium für Justiz) ist 1 Stunde verpflichtend. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bestätigung, die als notwendiger Nachweis bei Gericht vorgelegt wird.

Kosten

€ 95,- pro Stunde und Person bei Einzelberatung

€ 130,- Euro pro Stunde und Paarberatung 

Verordnete Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung gem. §107 Abs. 3 Zi. 1 AußerStrG

Beratung die im Zuge von Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt (§107, Abs. 3 Außerstreitgesetz) vom Gericht verordnet werden kann.

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG[1] anordnen.

 

Eine solche Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden:

  • bei offene Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
  • bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
  • bei Nichtwahrnehmen der kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
  • in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern
  •  bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils

Die Erziehungsberatung soll Eltern die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen.

 

Quelle: Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 | Trennung & Scheidung (trennungundscheidung.at) Seite des Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend

 

Ablauf und Dauer

Das Gericht legt das Stundenausmaß der Beratung fest. Idealtypisch nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

Im Anschluss an die Gespräche erhalten Sie eine Bestätigung, die als notwendiger Nachweis bei Gericht vorgelegt wird.

Kosten

€ 130,- Euro pro Stunde und Paarberatung

 

Meine methoden

Systemische Familientherapie ist ein therapeutisches Verfahren für Familien, Einzelpersonen und Paare, bei dem die Familie als soziales System im Zentrum der psychologischen Intervention steht. Die Familientherapie versteht die Probleme des Einzelnen in Zusammenhang mit seinen sozialen Beziehungen und seiner aktuellen Lebenssituation.

 

Psychoanalytische Therapie: Basierend auf der von Sigmund Freud gegründeten Psychoanalyse stehen im Zentrum der Behandlung unbewusste krankmachende Konflikte und Interaktionsmuster, die die körperliche und seelische Gesundheit in Form von Symptomen beeinträchtigen. Handlungsfähigkeiten sowie eine gesunde Liebes-, Arbeits- und Beziehungsfähigkeit sollen wiederhergestellt werden.